Die Suva (nachfolgend Veranstalterin) veranstaltet über die Agentur Premotion GmbH eine Anlassreihe unter dem Titel «Ein Unfall vor Gericht». Das Teilnehmermanagement (Abwicklung Anmeldung, Rechnungsstellung, Bezahlung, Inkasso etc.) wird durch die Agentur Premotion GmbH durchgeführt. Mit der Buchung auf der Anmeldeseite suva.ch/gerichtsevent2022 und suva-event.ch/gerichtsevent2022 kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und der Suva zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages.
§ 1 ANMELDUNG, VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT
Anmeldungen können nur via Internet und innerhalb der auf der Anmeldeseite für das jeweilige Event geltenden Anmeldefrist erfolgen. Auf suva.ch/gerichtsevent2022 und suva-event.ch/gerichtsevent2022 gibt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin durch Absenden seiner Anmeldung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss mit der Veranstalterin ab. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Es können maximal fünf Personen pro Firma teilnehmen.
Eine Bezahlung kann mit Kreditkarte oder auf Rechnung erfolgen. Im Falle einer Bezahlung mit Kreditkarte erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine Bestätigung per E-Mail. Wählt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine Bezahlung auf Rechnung, erhält dieser eine Bestätigung per E-Mail mit einer Rechnung. Der Betrag ist mit der auf der Rechnung erwähnten Referenznummer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird innerhalb der Frist kein Zahlungseingang verzeichnet erlischt der Anspruch auf Teilnahme. Alle weiteren Informationen zur Teilnahme und Ihr Ticket erhalten Sie rechtzeitig vor dem Anlass.
Die Bestätigung über die Teilnahme (2 SGAS Fortbildungspunkten) wird nach dem Anlass per E-Mail versandt.
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 300.– pro Person. Darin enthalten sind eine Dokumentation, Verpflegung und Getränke. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Ticket inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonderkonditionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen sind nicht kumulierbar.
Die Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin gestattet. Programmänderungen, beispielsweise Änderungen bei den Referenten, bleiben vorbehalten.
§ 2 STORNIERUNG
Für eine Abmeldung gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Allfällige Absagen müssen mindestens 10 Tage vor dem Anlass erfolgen. Danach können die Teilnahmegebühren nicht mehr rückerstattet werden. Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, auch im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen.
Die Stornierung muss schriftlich per Post oder E-Mail eingehen. Zur Bestimmung des Anspruchs auf Rückerstattung gilt das Datum des Poststempels (bei Postsendung) / Eingangs (bei E-Mail).
Premotion
«Ein Unfall vor Gericht»
Bahnhofstrasse 3
CH-6003 Luzern
info@suva-registration.ch
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers bzw. -teilnehmerin ist jederzeit ohne zusätzliche Gebühren möglich.
§ 3 VERSCHIEBUNG/ABSAGE/ABBRUCH DER VERANSTALTUNG
Bei Verschiebung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Falls das Event abgesagt wird, kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin innert 30 Tagen den bereits bezahlten Betrag zurückverlangen (ausser in den im nächsten Abschnitt genannten Fällen). Der Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin keinerlei Ansprüche zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Findet das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, Epidemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, nicht statt oder wird deshalb verlegt oder abgebrochen, so ist die Veranstalterin nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. In diesen Fällen kann die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet werden.
§ 4 ZUTRITT/HAFTUNG
Der Aufenthalt am und im Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs des Events ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der Veranstalterin, des Sicherheitspersonals und der Verwaltung des Veranstaltungsortes Folge zu leisten. Allfällig geltende Massnahmen des Bundesrates, beispielsweise Maskenpflicht, Zertifikatspflicht, werden entsprechend umgesetzt. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin hat auch diese zu befolgen. Die Durchführung werblicher Massnahmen (z.B. Promotions) oder sonstiger Massnahmen, die über eine blosse Eventteilnahme hinausgehen, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin gestattet. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kann bei Verstössen gegen die AGB, die genannten Anweisungen und Massnahmen und/oder die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung von dem Event ausgeschlossen werden.
Der Veranstalterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Die Abgabe von Bekleidung und Gepäck an der Garderobe erfolgt ausdrücklich auf Gefahr der Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin.
§ 5 DATENSCHUTZ/BILDRECHTE
Für die Veranstalterin ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin erhaltenen Angaben werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nur zur Durchführung des Events verwendet.
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist sich bewusst, dass an dem Event Bilder und/oder Äusserungen vom ihm bzw. ihr aufgenommen werden können, und erklärt sich mit der Teilnahme an dem Event damit einverstanden, dass die Veranstalterin dieses Material veröffentlichen und zur Eigenwerbung verwenden darf. Davon ausgeschlossen sind Bilder oder Videos, die den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin in diskriminierender Art und Weise darstellen.
§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNG
Für das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Streitfälle gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Luzern.
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